Pflichtteilsanspruch

Ein Pflichtteil am Nachlass steht nur einem kleinen Kreis von Pflichtteilsberechtigten zu. Voraussetzung ist, dass der Berechtigte zur gesetzlichen Erbfolge gelangt wäre und seine Beteiligung am Nachlass wertmäßig hinter dem zurückbleibt, was dem Berechtigten als Pflichtteil zusteht.
Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch, der mit dem Erbfall entsteht. Er ist vererblich und übertragbar. Der Berechtigte erhält nicht die Stellung eines Erben. Er tritt nicht die Gesamtrechtsnachfolge des Erblassers an. Der Pflichtteilsberechtigte kann deshalb nicht über den Nachlass verfügen oder einzelne Nachlassgegenstände herausverlangen, sondern muss den Wert des Nachlasses ermitteln und daraus seinen Zahlungsanspruch berechnen.