Rechtsanwalt Wolf ist auf Fragen zum Erbrecht spezialisiert. Unsere Mandanten sind Erblasser, Erben und Pflichtteilsberechtigte. Wir beraten und vertreten sie zu Vollmachten, Ihrem Testament oder Berliner Testament, Ihrer Erbschaft und dem Pflichtteil.
Im Erbfall geht das Vermögen des Erblassers als Ganzes auf einen oder mehrere Erben über. Das bedeutet, dass die Erben in die Rechte und Pflichten des Erblassers eintreten, soweit es die Erbschaft betrifft.
Hat ein Erblasser über sein Vermögen nicht durch Testament, Berliner Testament oder Erbvertrag verfügt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
Bei der Nachlassplanung stellen sich für Erblasser deshalb häufig die Fragen:
- Sind Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung erforderlich?
- Wie ist die gesetzliche Erbfolge?
- Welche Nachlassplanungen sind möglich?
- Wie errichte ich wirksam ein Testament oder Berliner Testament?
- Wie kann ich ein Testament oder Berliner Testament gestalten?
- Was kann ich durch lebzeitige Schenkungen erreichen?
- Wie vermeide ich Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer?
Ist ein Erbfall eingetreten, sehen Sie sich als Hinterbliebener mit den Fragen konfrontiert:
Rechtsanwalt Wolf berät Sie zu Ihren Fragen. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der gewünschten Vermögensnachfolge oder der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.